AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 ALLGEMEINES

 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Zustandekommen eines Vertrags

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich.

Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

Mietzeitraum

Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Der Tag der Abholung bzw. Anlieferung ist der erste Miettag. 

Für den vierten und fünften Benutzungstag berechnen wir 20% der Grundmiete; danach werden für jeden Tag 10% berechnet.

Die Mindestauftragsgröße beträgt in den meisten Fällen EUR 50,00.

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Des Weiteren trägt der Mieter eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten. Des Weiteren können Kosten für die Zumietung oder Beschaffung der nicht zurückgegeben Artikel an den Mieter weiterberechnet werden. 

Kündigung

Die Kündigung eines Auftrags ist bis spätestens 1 Monat vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich gekündigt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle fallen folgende Kosten an:

a) Zugang der Kündigung bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn: 25 % des Netto-Mietpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Netto-Mietpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

c) Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 75 % des Netto-Mietpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

d) Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 90 % des Netto-Mietpreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Hat Heiner Cating Access Fremdmaterial angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdmaterial erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Satz 1 erhöhten anteiligen Mietpreis zu erstatten. Hat Heiner Cating Access Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Mieter weiterberechnet werden. 

Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

 Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass Ihm der defekte Mietartikel ausgehändigt wird. Dieser Anspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe der Mietartikel geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch.

Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können.

Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Sämtliche Folgeschäden welche aus dem Mietvertrag heraus resultieren sind ausgeschlossen. 

Kaution

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Sicherheit in Form einer Bargeldkaution, eines Schecks (welche bei unserer Bank eingereicht werden) oder einer Kreditkartensicherheit zu verlangen.

Nach Ablauf der Mietzeit wird die Rückzahlung des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn die Mietgegenstände zurückgegeben wurden und Heiner Cating Access die Möglichkeit hatte, die Mietgegenstände auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und alle Ansprüche aus dem Mietvertrag befriedigt sind. 

 Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.

Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

 Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:

– das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist  (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),

– das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),

– das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

 INVENTAR

Die Verpflichtungen des Mieters

Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter schriftlich gemeldet werden. 

Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat. Gastroteile ist gereinigt wieder abzugeben.

 Streitigkeiten

Eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Stuttgart zugeteilt.

Gültigkeit

Diese Mietbedingungen sind ab 01.02.2016 gültig.